Gesetzliche Aushangpflichten für Arbeitgeber gemäß deutschem Arbeitsrecht
Hinweis: Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Gesetze und Vorschriften im Betrieb bekannt zu machen.
Dies kann durch Aushang, Auslegung an geeigneter Stelle oder über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Intranet) erfolgen.