Aushangpflichtige Gesetze

Gesetzliche Aushangpflichten für Arbeitgeber gemäß deutschem Arbeitsrecht

Hinweis: Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Gesetze und Vorschriften im Betrieb bekannt zu machen. Dies kann durch Aushang, Auslegung an geeigneter Stelle oder über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Intranet) erfolgen.

Allgemeine Aushangpflichten

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Schutz vor Benachteiligung wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität
Vollständiger Gesetzestext + § 61b ArbGG
ArbZG

Arbeitszeitgesetz

Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- und Schichtarbeit
Vollständiger Gesetzestext (§ 16 Abs. 1 ArbZG)
BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsvereinbarungen sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
§ 77 Abs. 2 BetrVG
TVG

Tarifvertragsgesetz

Bekanntgabe der im Betrieb anwendbaren Tarifverträge
§ 8 TVG
TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Information befristet beschäftigter Arbeitnehmer über unbefristete Arbeitsplätze
§ 18 TzBfG
SGB VII

Unfallverhütungsvorschriften

Unterrichtung der Versicherten über Unfallverhütungsvorschriften und zuständigen Unfallversicherungsträger
§ 15 Abs. 5 und § 138 SGB VII
5. VermBG

Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
§ 11 Abs. 4 VermBG

Branchenspezifische Aushangpflichten

MuSchG

Mutterschutzgesetz

Schutz von Müttern am Arbeitsplatz — Pflicht bei Beschäftigung von mehr als 3 Frauen
Vollständiger Gesetzestext (§ 26 MuSchG)
JArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

Schutz junger Menschen in der Beschäftigung — Pflicht bei Beschäftigung von Jugendlichen
Vollständiger Gesetzestext (§§ 47, 48, 54 JArbSchG)